Verwaltungsgerichtshof 93/18/0022

93/18/0022Cour administrative suprême8 juil. 1993

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Strafausspruches (und des Kostenausspruches), soweit er nicht die Übertretungen des KJBG zum Gegenstand hat, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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