Verwaltungsgerichtshof 93/17/0105

93/17/0105Cour administrative suprême23 juin 1994

Regest

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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