Verwaltungsgerichtshof 93/15/0114

93/15/0114Cour administrative suprême22 nov. 1995

Regest

einheitliche mehrgemeindliche Betriebsstätte

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0114

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Erstbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- sowie der Stadtgemeinde B und der Gemeinde N Aufwendungen in der Höhe von je S 6.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- sowie den Gemeinden N und V Aufwendungen in der Höhe von je S 6.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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