Verwaltungsgerichtshof 93/14/0214

93/14/0214Cour administrative suprême12 août 1994

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.1994

Spruch

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Einkommensteuer für die Jahre 1982 und 1984 richtet, zurückgewiesen.

  1. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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