Verwaltungsgerichtshof 93/14/0115

93/14/0115Cour administrative suprême5 oct. 1993

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Einkommensteuer der Jahre 1982 bis 1985 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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