Verwaltungsgerichtshof 93/13/0306

93/13/0306Cour administrative suprême8 juin 1994

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0306

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1994

Spruch

Das Verfahren wird hinsichtlich Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 1990, weiters hinsichtlich Umsatzsteuer 1990 sowie Säumniszuschlag hinsichtlich Umsatzsteuer 1989 als gegenstandslos erklärt. Das Verfahren wird im gesamten Umfang eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 7.090,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.