Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 93/13/0162
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.11.1993
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Der Antrag, den angefochtenen Bescheid, allenfalls mit ihm den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk, SteuerNr. 907/3783, dahin abzuändern, daß die der Beschwerdeführerin zukommenden Einkünfte lediglich mit
S 67.316,97 bemessen werden, wird zurückgewiesen.
2. zu Recht erkannt:
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.