Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 93/13/0043
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.12.1994
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die zu 93/13/0043 protokollierte Beschwerde wird im Umfang ihrer Bekämpfung des im erstangefochtenen Bescheid getätigten Abspruches über Jahresausgleich 1989 zurückgewiesen;
2. zu Recht erkannt:
Im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.