Verwaltungsgerichtshof 93/11/0244

93/11/0244Cour administrative suprême31 mai 1994

Regest

Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0244

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als gegenstandslos erklärt und die Verfahren werden eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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