Verwaltungsgerichtshof 93/09/0191

93/09/0191Cour administrative suprême23 févr. 1994

Regest

Rücksichten der Generalprävention Geldstrafe und Arreststrafe Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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