Verwaltungsgerichtshof 93/09/0167

93/09/0167Cour administrative suprême17 nov. 1994

Regest

Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Unterschrift des Genehmigenden

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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