Verwaltungsgerichtshof 93/08/0240

93/08/0240Cour administrative suprême2 juil. 1996

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Ladnerin Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Arbeiter Arbeitnehmer

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Vorlageaufwand in der Höhe von S 565,-- und der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse Schriftsatzaufwand in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Ersatz von Schriftsatzaufwand wird abgewiesen.

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