Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 93/08/0104
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.01.1995
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- und dem Erstmitbeteiligten M. Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Der als Gegenschrift bezeichnete Schriftsatz der P. GmbH, vertreten durch Dr. F, Rechtsanwalt in W., wird zurückgewiesen.