Verwaltungsgerichtshof 93/08/0092

93/08/0092Cour administrative suprême17 janv. 1995

Regest

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Dienstvertrag

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/08/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.01.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1993080092.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit die Versicherungspflicht des Josef D, des Franz G, des Günther H, des Franz L, des Walter L, des Josef S und des Erwin S festgestellt wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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