Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 93/06/0226
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.03.1994
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Das Verfahren wird, soweit mit dem angefochtenen Bescheid Teile des Grundstücks Nr. 425 für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen enteignet wurden, wegen Klaglosstellung eingestellt.
2. zu Recht erkannt:
Im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.