Verwaltungsgerichtshof 93/06/0089

93/06/0089Cour administrative suprême17 nov. 1994

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1994

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Der Antrag des Beschwerdeführers, "der Verwaltungsgerichtshof wolle unabhängig vom Vorliegen einer Parteienstellung feststellen, daß der Plan GE 1307i/88 des Dipl. Ing. S im Kataster nicht, oder nicht zur Gänze durchgeführt hätte werden dürfen, und daher ein Mappenfehler vorliegt, welcher dem Grundbuchsgericht anzuzeigen ist", wird zurückgewiesen;

II. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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