Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 93/06/0070
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.01.1995
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Das Verfahren wird, soweit mit den angefochtenen Bescheiden Teile der im Bescheid genannten Grundstücke für landwirtschaftspflegerische Begleitmaßnahmen enteignet wurden, und zwar:
zu 1. des Grundstückes Nr. 1202/3 der EZ 36, KG W, zu 2. der Grundstücke Nr. 1819/1, 1821, 404, KG K, 1206/3,
1207/1, 1207/3, 1209 und 1208, KG W, und
zu 3. des Grundstücks Nr. 1299, EZ 289, KG W,
wegen Klaglosstellung eingestellt,
und
2. zu Recht erkannt:
Im übrigen werden die angefochtenen Bescheide wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,--, den Zweitbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- und den Drittbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.