Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 93/06/0069
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.02.1995
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Das Verfahren wird bezüglich des zu 1. angefochtenen Bescheides hinsichtlich des Spruchteiles 2 des angefochtenen Bescheides eingestellt.
2. zu Recht erkannt:
Im übrigen werden der zu 1. angefochtene Bescheid und der zu 2. angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- und dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.