Verwaltungsgerichtshof 93/05/0278

93/05/0278Cour administrative suprême25 juin 1996

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Spruch und Begründung freie Beweiswürdigung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Vorstellung gegen die mit Berufungsbescheid vom 1. Februar 1992 erfolgte Bestätigung der im Bescheid vom 23. April 1990 erteilten Auflagen keine Folge gegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Burgenland hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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