Verwaltungsgerichtshof 93/05/0221

93/05/0221Cour administrative suprême8 mars 1994

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1994

Spruch

I) zu Recht erkannt:

Der Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. November 1992, "daß der Stadt Wien (Wiener Stadtwerke - Elektrizitätswerke) eine allenfalls bestehende elektrizitätswirtschaftliche Konzession hinsichtlich derjenigen Gebiete im Umland von Wien, die derzeit von ihr mit elektrischer Energie versorgt werden, ... entzogen wird", wird zurückgewiesen.

II) den Beschluß gefaßt:

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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