Verwaltungsgerichtshof 93/05/0161

93/05/0161Cour administrative suprême7 déc. 1993

Regest

Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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