Verwaltungsgerichtshof 93/05/0106

93/05/0106Cour administrative suprême27 oct. 1993

Regest

Parteiengehör Rechtliche Würdigung Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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