Verwaltungsgerichtshof 93/04/0108

93/04/0108Cour administrative suprême22 nov. 1994

Regest

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Punkt I wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird der Beschwerde keine Folge gegeben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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