Verwaltungsgerichtshof 93/04/0091

93/04/0091Cour administrative suprême26 avr. 1994

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Stellung des Vertretungsbefugten

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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