Verwaltungsgerichtshof 93/04/0053

93/04/0053Cour administrative suprême24 janv. 1995

Regest

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/04/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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