Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 93/03/0122
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.03.1994
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung der Abweisung der Anträge auf Zuerkennung der Befugnis zur Eigenjagd wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.