Verwaltungsgerichtshof 93/02/0226

93/02/0226Cour administrative suprême20 déc. 1993

Regest

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/02/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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