Verwaltungsgerichtshof 93/01/0407

93/01/0407Cour administrative suprême23 févr. 1994

Regest

Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem Begehren

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0407

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Im übrigen wird das Aufwandersatzbegehren abgewiesen.

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