Verwaltungsgerichtshof 93/01/0009

93/01/0009Cour administrative suprême16 déc. 1993

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 93/01/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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