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92/18/0428•Verwaltungsgerichtshof 92/18/0428
92/18/0428Cour administrative suprême17 déc. 1992
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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