Verwaltungsgerichtshof 92/18/0197

92/18/0197Cour administrative suprême20 juil. 1992

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/18/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 46 Abs. 4 zweiter Satz AAV zur Gänze sowie hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 4 erster Satz Bauarbeiterschutzverordnung hinsichtlich des Straf- und Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen (sohin in Ansehung des Schuldspruches nach § 19 Abs. 4 erster Satz Bauarbeiterschutzverordnung) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.