Verwaltungsgerichtshof 92/17/0163

92/17/0163Cour administrative suprême26 nov. 1993

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/17/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1993

Spruch

I.) den Beschluß gefaßt:

Die unter 2.) angeführte Beschwerde wird zurückgewiesen; II.) zu Recht erkannt:

Die unter 1.) angeführte Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenbegehren der Gemeinde A wird abgewiesen.

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