Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 92/15/0082
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.09.1992
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Das Kostenersatzbegehren des Bundes wird abgewiesen.
Hinsichtlich des Kostenersatzbegehrens des Beschwerdeführers wird auf den Beschluß vom heutigen Tag über die Einstellung des Beschwerdeverfahrens betreffend Aussetzung von Berufungsentscheidungen hinsichtlich der Festsetzung von Verspätungszuschlägen in Ansehung der Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1988 verwiesen.