Verwaltungsgerichtshof 92/14/0148

92/14/0148Cour administrative suprême1 déc. 1992

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/14/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1992

Spruch

den Beschluß gefaßt

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers und der Drittbeschwerdeführerin betreffend Gewerbesteuer und Umsatzsteuer wird zurückgewiesen;

im übrigen zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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