Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 92/12/0177
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.10.1992
Spruch
1. Der Wiedereinsetzungsantrag gegen Versäumung der Vorlage des angefochtenen Bescheides des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz vom 2. Juni 1992, Zl. 8265/1-I/D/12/a/92, im Verfahren zu 92/12/0139 wird zurückgewiesen.
2. Dem Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz vom 2. Juni 1992, Zl. 8265/1-I/D/12/a/92, wird stattgegeben.
3. Die Beschwerde gegen den zu 2. bezeichneten Bescheid wird zurückgewiesen.