Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 92/10/0463
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.03.1995
Spruch
Der Kostenausspruch des angefochtenen Bescheides wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als dem Beschwerdeführer ein Betrag in der Höhe von S 1.375,-- als Ersatz für Barauslagen für das Untersuchungszeugnis der Landwirtschaftlich-chemischen Bundesanstalt vorgeschrieben wurde.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.