Verwaltungsgerichtshof 92/10/0189

92/10/0189Cour administrative suprême21 déc. 1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/10/0189

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.