Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 92/08/0071
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.11.1992
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Tiroler Gebietskrankenkasse Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die als Gegenschrift bezeichneten Schriftsätze der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Wien und der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter in Wien werden zurückgewiesen.