Verwaltungsgerichtshof 92/07/0096

92/07/0096Cour administrative suprême27 sept. 1994

Regest

Inhalt des Spruches Diverses Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1994

Spruch

1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

2. Das Begehren auf Feststellung, daß Z. 19 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft vom 9. Jänner 1990 zu entfallen habe, wird als unzulässig zurückgewiesen.

3. Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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