Verwaltungsgerichtshof 92/07/0029

92/07/0029Cour administrative suprême31 mars 1992

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Punkt III. insoweit, als mit ihm der Beschwerdeführerin Kosten auferlegt wurden, und im Punkt IV., soweit damit der erstinstanzliche Bescheid bestätigt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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