Verwaltungsgerichtshof 92/06/0246

92/06/0246Cour administrative suprême9 juin 1994

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0246

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.