Verwaltungsgerichtshof 92/05/0198

92/05/0198Cour administrative suprême30 mai 1995

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0198

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1995

Spruch

I.) zu Recht erkannt:

Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet

abgewiesen.

II.) den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen. III.) Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der Gemeinde S Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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