Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 92/05/0198
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.05.1995
Spruch
I.) zu Recht erkannt:
Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet
abgewiesen.
II.) den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird zurückgewiesen. III.) Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der Gemeinde S Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.