Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 92/05/0148
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.11.1994
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,--, dem Erst- und Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.740,-- und der Drittmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.