Verwaltungsgerichtshof 92/05/0064

92/05/0064Cour administrative suprême13 oct. 1992

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baubewilligung BauRallg6 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Gutachten rechtliche Beurteilung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,--, der Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- und der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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