Verwaltungsgerichtshof 92/05/0048

92/05/0048Cour administrative suprême26 avr. 1994

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- sowie dem Erst- und der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,--, je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren des Erst- und der Zweitmitbeteiligten sowie das Kostenbegehren der Drittmitbeteiligten werden abgewiesen.

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