Verwaltungsgerichtshof 92/04/0191

92/04/0191Cour administrative suprême12 juil. 1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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