Verwaltungsgerichtshof 92/04/0090

92/04/0090Cour administrative suprême15 sept. 1992

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines in Beschwerde gezogenen Spruchpunktes B. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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