Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 92/03/0237
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.12.1992
Spruch
I. Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Beschwerde "gegen den Bescheides vom 11. Juni 1992, GZ. 303.2-7/92-7, und des Schreibens des unabhängigen Verwaltungssenates vom 12.2.1992, GZ. UVS 03.1-10/92-24", beschlossen:
Der Antrag wird zurückgewiesen.
II. Über die Beschwerde gegen den Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 11. Juni 1992, Zl. UVS 303.2-7/92-7, betreffend Zurückweisung einer Berufung, zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.