Verwaltungsgerichtshof 92/02/0137

92/02/0137Cour administrative suprême11 nov. 1992

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Meldepflicht

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/02/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Strafausspruches einschließlich der Vorschreibung von Verfahrenskostenbeiträgen wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Bescherde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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