Verwaltungsgerichtshof 92/01/0039

92/01/0039Cour administrative suprême26 févr. 1992

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 92/01/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird hinsichtlich der Abweisung des Antrages des Beschwerdeführers auf Nachlaß von Geldstrafen als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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